Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 01.01.2018 für die Berechnung des Unterhalts für Kinder von getrenntlebenden Eltern eine neue Düsseldorfer Tabelle Anwendung findet.

Mit dieser neuen Tabelle werden sich die Unterhaltsbeträge für Kinder erhöhen. So beträgt der Mindestunterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes für Kinder nunmehr:

– von 0 bis 5 Jahren: 251,00 €

– von 6 bis 11 Jahren: 302,00 €

– von 12 bis 17 Jahren: 370,00 € und

– ab 18 Jahren: 333,00 €

Wenn derjenige, der Unterhalt für Kinder bezahlen muss, über ein Einkommen von über 1.900,00 € netto pro Monat verfügt, d. h. sein Einkommen nicht der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zuzuordnen ist, erhöht sich der Kindesunterhalt entsprechend den jeweiligen Einkommensstufen in der Düsseldorfer Tabelle.

Wir empfehlen Ihnen, bei uns einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wir werden die Auswirkungen der neuen Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich des Unterhalts bei Ihnen prüfen und Sie gerne beraten.