Herzlich Willkommen!
Rechtsanwälte Stopka, Lang & Baumann – Anwaltssocietät in Speyer
Wir sind eine Societät aus drei Rechtsanwälten.
Kompetent, zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung haben wir unser Team dieses Jahr um zwei weitere Berufsträger ergänzt.
Wir sind auf verschiedenen Fachgebieten tätig, so dass Sie bei uns für jedes Problem den richtigen Ansprechpartner finden.
Jürgen Stopka
Insolvenzrecht
Hermann Lang
Erbrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Wohnungseigentumrecht
Jürgen Baumann
Baurecht & Architektenrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
Birgit Schmidt
Arbeitsrecht
Mietrecht
Marco Werther
Familienrecht
Strafrecht
Bußgeldsachen
Asylrecht
Ausländerrecht
Die Kanzlei
Im Zuge der Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt schlossen wir uns zu einer gemeinsamen Societät zusammen. Durch diese Heterogenität können wir Sie nunmehr in vielen Fachgebieten und auch in verschiedenen Sprachen beraten.
Aktuelles
Klage eines Fachzahnarztes für Oralchirurgie nach Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolglos
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach der statistischen Durchschnittsprüfung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Bildung einer verfeinerten Vergleichsgruppe. Es ist Sache der Prüfgremien, ob sogenannte spezielle bzw. verfeinerte Vergleichsgruppen gebildet werden....
mehr lesenKein Vertrauensschutz für substitutionsberechtigten Hausarzt
Eine sachlich-rechnerische Richtigstellung bezüglich einzelner Gebühre-nordnungspositionen (hier: aus dem Bereich „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen“) begründet keinen Vertrauensschutz für eine spätere, dasselbe Quartal betreffende sachlich-rechnerische...
mehr lesenApprobationserteilung abgelehnt: Kein gleichwertiger Ausbildungsstand
Ein außerhalb der Europäischen Union ausgebildeter Arzt hat nur dann Anspruch auf Erteilung einer Approbation ohne weitere Prüfung in der BRD, wenn eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Hierzu bedarf es regelmäßig der Vorlage eines...
mehr lesenHautärztin hat Löschungsanspruch gegen Google bezüglich negativer Bewertung
Ein Suchmaschinenbetreiber ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, von Nutzern in das Portal gestellte Bewertungsbeiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber...
mehr lesenKieferorthopäde hat Löschungsanspruch gegen Google bezüglich negativer Bewertung
Eine Negativ-Bewertung einer Arztpraxis im Internet mit nur einem Stern (von maximal fünf zu vergebenden Sternen) ist vom Portalbetreiber (hier: Google Inc.) zu löschen, wenn der bewertete Arzt darlegen kann, dass der Bewertung kein Behandlungskontakt zu¬grun¬de lag....
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