Insolvenzrecht

Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Schuldner vorbeugend in einer Krise zu beraten. Dazu gehört auch die Vorbereitung einer Sanierung oder letztlich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Wir beraten sowohl Verbraucher als auch Selbstständige. RA Stopka ist seit 30 Jahren auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung tätig als Sachverständiger, vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und Vertreter von Schuldnern im Insolvenzverfahren. Wir bieten außerdem die Beratung und Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren an zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Dazu gehören insbesondere die Geltendmachung von Massenansprüchen, die Geltendmachung von Insolvenzforderungen und die Vertretung bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen.

Wir bieten insbesondere an:

  • Beratung und Vertretung im Vorfeld der Insolvenzantragstellung
  • Vorbereitung einer Einigung mit den Gläubigern
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts für Gewerbetreibende, Freiberufler, GmbH und UG
  • Schuldnervertretung in der Insolvenz (Verbraucherinsolvenz- und Regelinsolvenzverfahren)
  • Vertretung bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten (Forderungsanmeldungen, Masseschuldansprüche und Anfechtungsansprüche etc.)
  • Beratung zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung

Kontakt

Jürgen Stopka

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