Herzlich Willkommen!

Rechtsanwälte Stopka, Lang & Baumann – Anwaltssocietät in Speyer

Wir sind eine Societät aus drei Rechtsanwälten.

Kompetent, zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung haben wir unser Team dieses Jahr um zwei weitere Berufsträger ergänzt.

Wir sind auf verschiedenen Fachgebieten tätig, so dass Sie bei uns für jedes Problem den richtigen Ansprechpartner finden.

Zu unseren Rechtsgebieten

Kontakt

Ludwigstr. 45
67346 Speyer
Tel: 06232-9000-0
Fax: 06232-9000-50
kontakt@anwaelte-speyer.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 8 – 13 & 14 – 17 Uhr
Mi, Fr: 8 – 13 Uhr

Jürgen Stopka

Insolvenzrecht

Hermann Lang

Erbrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Wohnungseigentumrecht

Jürgen Baumann

Baurecht & Architektenrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht

Birgit Schmidt

Arbeitsrecht
Mietrecht

Marco Werther

Familienrecht
Strafrecht
Bußgeldsachen
Asylrecht
Ausländerrecht

Die Kanzlei

Im Zuge der Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt schlossen wir uns zu einer gemeinsamen Societät zusammen. Durch diese Heterogenität können wir Sie nunmehr in vielen Fachgebieten und auch in verschiedenen Sprachen beraten.

Aktuelles

Folgeanträge für abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan

Aufgrund der zugespitzten Lage in Afghanistan empfiehlt Herr Rechtsanwalt Werther allen afghanischen Staatsangehörigen, deren Asylverfahren negativ beschieden wurden, umgehend Folgeanträge beim BAMF zu stellen. Herr Rechtsanwalt Werther, der einzige Fachanwalt für...

mehr lesen

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist beendet

Seit 01.05.2021 ist die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet. Juristische Personen (GmbH`s, AG`s etc.) sind nun wieder, wie vor der Krise, verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt.

mehr lesen

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Bundestag hat inzwischen die Gesetzesänderung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Die wesentliche Änderung des Gesetzes ist die, dass die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht nunmehr nach einer dreijährigen Abtretungsphase erteilt...

mehr lesen

Verlängerung der Insolvenzerleichterungen

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen auch weiterhin keinen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31.12.2020 verlängert.

mehr lesen