Herzlich Willkommen!
Rechtsanwälte Stopka, Lang & Baumann – Anwaltssocietät in Speyer
Wir sind eine Societät aus drei Rechtsanwälten.
Kompetent, zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung haben wir unser Team dieses Jahr um zwei weitere Berufsträger ergänzt.
Wir sind auf verschiedenen Fachgebieten tätig, so dass Sie bei uns für jedes Problem den richtigen Ansprechpartner finden.
Jürgen Stopka
Insolvenzrecht
Hermann Lang
Erbrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Wohnungseigentumrecht
Jürgen Baumann
Baurecht & Architektenrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
Birgit Schmidt
Arbeitsrecht
Mietrecht
Marco Werther
Familienrecht
Strafrecht
Bußgeldsachen
Asylrecht
Ausländerrecht
Die Kanzlei
Im Zuge der Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt schlossen wir uns zu einer gemeinsamen Societät zusammen. Durch diese Heterogenität können wir Sie nunmehr in vielen Fachgebieten und auch in verschiedenen Sprachen beraten.
Aktuelles
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die unwettergeschädigt sind
Nachdem am 30.04.2021 die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gesetzlich beendet wurde, gibt es nunmehr eine neue Möglichkeit von der Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen (die nach § 15 a Insolvenzordnung für juristische Personen oder...
mehr lesenFolgeanträge für abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan
Aufgrund der zugespitzten Lage in Afghanistan empfiehlt Herr Rechtsanwalt Werther allen afghanischen Staatsangehörigen, deren Asylverfahren negativ beschieden wurden, umgehend Folgeanträge beim BAMF zu stellen. Herr Rechtsanwalt Werther, der einzige Fachanwalt für...
mehr lesenAussetzung der Insolvenzantragspflicht ist beendet
Seit 01.05.2021 ist die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet. Juristische Personen (GmbH`s, AG`s etc.) sind nun wieder, wie vor der Krise, verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt.
mehr lesenVerkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Der Bundestag hat inzwischen die Gesetzesänderung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Die wesentliche Änderung des Gesetzes ist die, dass die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht nunmehr nach einer dreijährigen Abtretungsphase erteilt...
mehr lesenVerlängerung der Insolvenzerleichterungen
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen auch weiterhin keinen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
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