Aufgrund der zugespitzten Lage in Afghanistan empfiehlt Herr Rechtsanwalt Werther allen afghanischen Staatsangehörigen, deren Asylverfahren negativ beschieden wurden, umgehend Folgeanträge beim BAMF zu stellen. Herr Rechtsanwalt Werther, der einzige Fachanwalt für Migrationsrecht in der Pfalz, berichtet, dass er schon vor der Machtübernahme der Taliban für sehr viele afghanische Mandanten, die in Deutschland keinen Schutzstatus erhalten haben, erfolgreiche Folgeanträge gestellt hat. Aufgrund der nunmehr geänderten Sachlage geht Herr Werther davon aus, dass das BAMF die Folgeanträge alle positiv entscheiden muss.