Wir werden voraussichtlich in Kürze eine Gesetzesänderung haben, die die Frist bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, die derzeit noch regulär sechs Jahre für natürliche Personen beträgt, deutlich verkürzen wird auf (regulär) drei Jahre.
Der deutsche Gesetzgeber, der eine EU-Richtlinie umzusetzen hat, wird wohl nach dem aktuellen Entwurf (Stand 09/20) sowohl Unternehmer als Verbraucher in den Genuss der Verfahrensverkürzung kommen lassen.

Da das Gesetz in Kürze, vorgesehen ist der 1. Oktober, wobei auf das Datum der Insolvenzantragstellung abzustellen ist, in Kraft treten soll, wird wohl die entgültige Gesetzesfassung in den nächsten Tagen vorliegen.
Es ist zwar eine Übergangsregelung für Antragsteller in den letzten Monaten vor dem Gesetz vorgesehen. Derzeit ist es aber angesagt das endgültige Gesetz abzuwarten und danach evtl. bereits vorbereitete Insolvenzanträge einzureichen.