Schwerpunkt der Tätigkeit des Arbeitsrechtsanwalts ist die Prozessvertretung. Dabei wird Rechtsanwalt Geppert auf Arbeitgeberseite, neben der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung, insbesondere bei Betriebsänderungen [Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlung, bei Vertragsgestaltungsfragen (Arbeitsverträge, Betriebsrentensysteme, Betriebsvereinbarungen) sowie transaktionsbegleitend bei Betriebs- und Unternehmensübertragungen] tätig.
Auf Arbeitnehmerseite ist insbesondere die Beratung in Beendigungskonstellationen und die Betreuung von Betriebsräten zu nennen. Aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit einer Zeugnisberatung ist Rechtsanwalt Geppert auch auf die Begutachtung von Arbeitszeugnissen sowie entsprechende gerichtliche Durchsetzungen spezialisiert.
Letztlich betrifft die Arbeit auch Ansprüche gemäß dem AGG bei diskriminierendem Verhalten, wie Mobbing, Schwerbehinderung und bei fehlerhaften Einstellungen. Durch seine frühere Tätigkeit im Bereich der Personalberatung kommen auch Unterstützungshandlungen im Bereich von Stellenbesetzungen in Betracht.
Der Erwerb der Zulassung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ setzt eine fundierte Kenntnis der arbeitsrechtlichen Materie voraus. Sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht müssen diesbezüglich eine Reihe von Fällen bearbeitet worden sein. Zudem verlangt der Fachanwaltstitel ständige und jährliche Fortbildungen auf diesem Gebiet.