Der Bundestag hat inzwischen die Gesetzesänderung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.

Die wesentliche Änderung des Gesetzes ist die, dass die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht nunmehr nach einer dreijährigen Abtretungsphase erteilt werden wird. Die sechsjährige Abtretungsphase gilt damit nur noch für bereits eröffnete Verfahren und zwar für solche, die vor dem 17.12.2019 beantragt worden waren.

Für die Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt worden waren, gibt es eine Übergangsregelung. Diese Verfahren dauern zwischen fünf Jahren und sieben Monaten bzw. vier Jahren und zehn Monaten.

Es wurde außerdem geregelt, dass bis zum 31.03.2021 die Anträge in der alten Fassung aus dem Jahr 2014 weiterhin verwendet werden können.