Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen auch weiterhin keinen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen auch weiterhin keinen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31.12.2020 verlängert.