Nachdem am 30.04.2021 die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gesetzlich beendet wurde, gibt es nunmehr eine neue Möglichkeit von der Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen (die nach § 15 a Insolvenzordnung für juristische Personen oder...
Aufgrund der zugespitzten Lage in Afghanistan empfiehlt Herr Rechtsanwalt Werther allen afghanischen Staatsangehörigen, deren Asylverfahren negativ beschieden wurden, umgehend Folgeanträge beim BAMF zu stellen. Herr Rechtsanwalt Werther, der einzige Fachanwalt für...
Seit 01.05.2021 ist die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet. Juristische Personen (GmbH`s, AG`s etc.) sind nun wieder, wie vor der Krise, verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt.
Der Bundestag hat inzwischen die Gesetzesänderung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Die wesentliche Änderung des Gesetzes ist die, dass die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht nunmehr nach einer dreijährigen Abtretungsphase erteilt...
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen auch weiterhin keinen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
Wir werden voraussichtlich in Kürze eine Gesetzesänderung haben, die die Frist bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, die derzeit noch regulär sechs Jahre für natürliche Personen beträgt, deutlich verkürzen wird auf (regulär) drei Jahre. Der deutsche Gesetzgeber,...